Erfolg von Lindt & Sprüngli im "Goldhasen-Streit"
Der Gesamteindruck der Marke zählt
Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat im Streit um Markenrechte an seinem «Goldhasen» einen Erfolg erzielt. Am Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, die oberste deutsche Behörde für Zivil- und Strafsachen, ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Lindt & Sprüngli hatte vor drei Jahren die deutsche Firma Riegelein verklagt, da diese ebenfalls einen in Goldpapier eingepackten, kauernden Hasen herstellt. Das Oberlandesgericht hatte die Klage von Lindt & Sprüngli jedoch abgewiesen und argumentiert, eine Verwechslungsgefahr für den Konsumenten bestehe nicht, da das Konfekt der Konkurrenz der Aufdruck «Riegelein Confiserie» ziere und eine rötliche Schleife nur aufgedruckt sei. Dagegen trägt der Lindt-Hase die Bezeichnung «Lindt Goldhase» und ein rotes Band mit goldenen Glöcklein.
Der BGH moniert nun, das Oberlandesgericht habe den anderen Bestandteilen der eingetragenen Marke, also der goldenen Farbe und der kauernden Stellung, zu wenig Beachtung geschenkt. Verwiesen wird dabei in der Pressemitteilung des Gerichts auf eine Umfrage, bei der man deutschen Konsumenten einen Goldhasen ohne Verzierung vorgesetzt hatte. Der Goldhase wies einen Bekanntheitsgrad von 95% auf, und 71% der Befragten verbanden damit den Namen Lindt. Riegelein hatte mit seinem Goldhasen dem Vernehmen nach rund 500 000 Euro umgesetzt, Lindt & Sprüngli verkaufte damals 21 Mio. Stück. Mit seinen Klagen will der Schokoladenhersteller der Verwässerung der mehrdimensionalen Marke entgegenwirken. Die Schokoladenfirma hat auch in Österreich und Polen gerichtliche Auseinandersetzungen um den Markenschutz des Goldhasen angestrengt. In Österreich hat das Unternehmen vor einem Handelsgericht eine Niederlage erlitten, gegen das Urteil aber Berufung eingelegt (vgl. NZZ vom 30. 8. 06).
28. Oktober 2006, Neue Zürcher Zeitung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen